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Heimberg Services - Steuererklärung konform & korrekt schon ab 85 CHF

Was für viele umständlich ist und auf den Magen schlägt, erledigen wir mit Leichtigkeit und liegt uns am Herzen.

IHRE STEUERERKLÄRUNG

Wir lieben, was wir tun

Wir füllen die Steuererklärung für Zürich und sämtliche deutschsprachige Kantone aus. Im Preis inbegriffen ist neben der Erstellung auch die Vorbesprechung sowie allfällige Nachbearbeitung und Kontrolle. Natürlich erhalten Sie von uns auch eine Kopie für Ihre Akten.

Heimberg Services - Steuererklärung

Dienstleistungen & Checkliste für Steuererklärung

Dienstleistungen rund um Steuererklärungen

Senden Sie uns Ihre Steuererklärung per Post/E-Mail zu oder bringen Sie diese bei uns in Glattbrugg vorbei, vereinbaren Sie jedoch dazu einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 043 542 38 70.

Preise

Eine klare Preisstruktur ist uns wichtig. Daher haben wir uns für Pauschalpreise entschieden: Sie wissen im Voraus, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Spezialfälle können jedoch nicht als Pauschalpreis berechnet werden.

Checkliste

Hier finden Sie eine allgemeine Checkliste. Diese soll Ihnen das Zusammentragen der Unterlagen erleichtern. Gerne beantworten wir weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail, benutzen Sie dazu das Kontaktformular nebenan.

Kontakt

Wir freuen auf Ihre Kontaktaufnahme. Benutzen Sie dafür das Kontaktformular, natürlich dürfen Sie uns auch anrufen.

STEUERERKLÄRUNG FÜR UNTERNEHMEN

BUCHHALTUNG FÜR KMU, SELBSTÄNDIGE & NETWORK-MARKETING

Kümmern Sie sich um Ihre Kernkompetenzen und lagern Sie die Buchhaltung, MwSt-Steuerabrechnung, Abrechung für Sozialversicherungen sowie die Steuererklärung aus. Unabhängig davon wie gross Ihr Unternehmen ist finden wir die für Sie passende Lösung.

BUCHHALTUNG

Heimberg Services - Steuererklärung

MWST - STEUERABRECHNUNG

Heimberg Services - Steuererklärung

SOZIALVERSICHERUNGEN

Heimberg Services - Steuererklärung
Manuel Heimberg - Heimberg Services - Steuererklärung

Steuererklärung Kanton Zürich

Von Steuererklärungen
bis Finanzoptimierung

Ich bin Manuel Heimberg, Ihr persönlicher Ansprechpartner bezüglich Steuern & Buchhaltung. Ich freue mich jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

TIPPS ZUR STEUERERKLÄRUNG

TIPPS WIE SIE STEUERN SPAREN

Heimberg Services - Steuererklärung

Private Vorsorge (Säule 3a)

2024 können Sie als Arbeitnehmer (mit Pensionskasse) neu CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen. Als selbständiger max CHF 35’280 (jedoch max. 20% vom Nettoeinkommen).

Sie können damit nicht nur Steuern sparen, sondern auch fürs Alter vorsorgen. Die private Vorsorge wird in einer Zeit wo die 1. und 2. Säule finanziell immer stärker unter Druck gerät wichtiger denn je.

Wir arbeiten mit externen Beratern zusammen, die Sie auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kostenlos beraten können, sprechen Sie uns unverbindlich an.

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Vergütungs- und Ausgleichszins / Verzugszins

Gilt für den Kanton Zürich (andere Kantone kennen allenfalls andere Richtlinien, Fälligkeiten oder Zinssätze):

  • der Vergütungs- und Ausgleichszins beträgt aktuell 0.5%
  • die Steuern für 2018 sind bis 30.09.2018 fällig (provisorische Steuerrechnung)
  • Zahlungen bis zu diesem Datum werden zu Ihren Gunsten mit 0.5% verzinst
  • Zahlungen ab 01. Oktober werden zu Ihren Lasten mit 0.5% verzinst
  • der Verzugszins beträgt aktuell 4.5%, dieser wird nach der 30tätigen Zahlungsfrist der Schlussrechnung erhoben.

Gilt für die direkte Bundessteuer:

Gemäss Medienmitteilung des EFD vom 02. Oktober 2017:

  • der Vergütungszinssatz beträgt 0.0%
  • der Verzugs- und Rückerstattungszinssatz beträgt 3.0%
  • allg. Fälligkeitstermin für die direkte Bundessteuer ist der 1. März
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Schuldzinsen

Schulden und Zinsen von Privatkrediten können Sie abziehen. Verlangen Sie deshalb von sämtlichen Krediten (auch Kreditkarten, Kundenkarten) eine Bescheinigung zu Steuerzwecken. Der offene Saldo kann von Ihrem Vermögen, die bezahlten Schuldzinsen vom ihrem Einkommen abgezogen werden.

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Eigenheimbesitzer

Planen Sie grössere Renovationen oder Sanierungen lässt sich prüfen ob alles in einem Jahr oder die Arbeiten auf zwei Jahre verteilt werden sollten um die Steuerprogression zu brechen und so über die beiden Jahre gesamthaft weniger Steuern zu zahlen. Wichtig dabei ist das diese Kosten werterhaltend sind.

Bewahren Sie unbedingt auch wertvermehrende Belege auf, diese benötigen Sie bei einem Verkauf Ihrer Liegenschaft zur Berechnung der Grundstückgewinnsteuer.